| Statuten |
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§ 1 Name, Sitz, Zweck Unter dem Namen Freiwillige Akademische Gesellschaft (FAG) besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist im Handelsregister eingetragen. Die FAG hat den Zweck, die wissenschaftliche Bildung und Forschung im Allgemeinen zu fördern, insbesondere aber die Universität Basel und die in Basel bestehenden wissenschaftlichen Sammlungen zu unterstützen.
§ 2 Mitgliedschaft Der Beitritt zur FAG steht jedermann offen. Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung an die Kommission auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod des Mitgliedes.
§ 3 Mitgliederbeiträge Mitglied ist, wer einen einmaligen Beitrag von Fr. 700.– oder einen Jahresbeitrag von mindestens Fr. 50.– entrichtet. Ehepaare können gegen einen Jahresbeitrag von mindestens Fr. 75.– eine Doppelmitgliedschaft erwerben.
§ 4 Mittel Die Mittel der FAG werden aufgebracht durch die jährlichen Mitgliederbeiträge, die Einmalbeiträge, Kapitalgeschenke und die Vermögenserträge. Die Gesellschaft kann auch Geschenke und Legate entgegennehmen. Die mit solchen Zuwendungen verbundenen Auflagen und Zweckbestimmungen sind einzuhalten.
§ 6 Kommission Die Mitgliederversammlung wählt den Vorsteher und mindestens sechs weitere Mitglieder der Kommission auf drei Jahre. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Die Kommission besorgt die laufenden Geschäfte und prüft die bei ihr eingehenden Gesuche. Sie kann bis zum Betrage von Fr. 30’000.– in eigener Kompetenz endgültig über solche Gesuche entscheiden. Einmalige Ausgaben, die diesen Betrag überschreiten, sowie Verpflichtungen über drei und mehr Jahre, die mit einem Aufwand von insgesamt mehr als Fr. 50’000.– verbunden sind, sind der Mitgliederversammlung zum Entscheid vorzulegen.
Fassung 2002 |
