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Merkblatt für Absolventinnen und Absolventen der Universität Basel |
Die Unterstützung des akademischen Nachwuchses der Universität Basel durch die Freiwillige Akademische Gesellschaft Basel ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht deren prioritäre Aufgabe. Voraussetzung für Kandidatinnen und Kandidaten ist ein Diplom/Lizentiat oder Master. Unterstützungen können in folgenden Fällen gewährt werden:
a) Erarbeitung/Fertigstellung von Dissertationen und Habilitationen an der Universität Basel:
- wenn die gesuchstellende Person nicht im Rahmen ihres Instituts finanziert werden kann;
- wenn die Unterstützung durch andere Fonds nicht in Anspruch genommen werden kann oder nicht ausreicht;
- wenn infolge gut begründeter Sachlage die übliche Dissertationszeit von drei Jahren überschritten wird.
b) Auslandaufenthalte von Promovierten:
- wenn die in der postdoctoralen Ausbildung erlernte Technik einem Institut oder einer wissenschaftlichen Sammlung der Universität Basel zugute kommt;
- wenn das im PostDoc bearbeitete Projekt innerhalb eines Schwerpunktes der Universität Basel liegt oder einer längerfristigen interuniversitären Zusammenarbeit mit einem hiesigen Institut dient;
- wenn die zu unterstützende Person im Hinblick auf ihre Qualifikation und Fachausrichtung für eine eventuelle spätere akademische Laufbahn an der Universität Basel geeignet erscheint;
- wenn die gesuchstellende Person abgekärt hat, ob und inwieweit die Institution am Ort ihres Auslandaufenthaltes einen Teil der durch den Auslandaufenthalt verursachten Kosten übernimmt.
c) Reisen zum Besuch von Kongressen und Weiterbildungskursen:
- wenn der Reisefonds der Universität Basel oder Mittel anderer Institutionen nicht in Anspruch genommen werden können;
- wenn an der besuchten Veranstaltung ein eigener Beitrag (Referat, Poster etc.) geleistet wird;
- wenn der Besuch im Rahmen der Erarbeitung einer Dissertation oder Habilitation an der Universität Basel erfolgt;
d) Druckkostenbeiträge an Dissertationen und Habilitationen:
- wenn der Dissertationsfonds der Universität Basel nicht in Anspruch genommen werden kann oder nicht ausreicht.
Beiträge können nicht gewährt werden an:
- Reagenzien, Verbrauchsmaterial (Unterstützung möglich durch den Fonds zur Förderung von Lehre und Forschung)
- Kosten für Verpflegung
Gesuche sollten bevorzugterweise als PDF (es gibt keine Formulare und keine Fristen) eingereicht werden unter Beilage von:
- Curriculum mit aktuellem Passbild
- Nachweis über absolvierte Studien (Kopie Testate, Zeugnisse, Bescheinigungen)
- Zwei schriftliche Referenzen hiesiger Dozenten
- Projektbeschreibung mit Zusammenfassung (in deutscher Sprache)
- Budget (Lebenshaltungskosten) mit Finanzierungsplan (inkl. eigene Mittel)
- Angaben über bereits bezogene Unterstützungen und Stipendien, pendente Gesuche an andere Institutionen etc.
an: Freiwillige Akademische Gesellschaft, Elisabethenstrasse 2, Postfach 130, 4010 Basel ,
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Zur Beachtung: Das Gesuch ist, wenn immer möglich, 3 Monate vor Beginn eines Projektes/eines Aufenthaltes einzureichen. Die Frist zwischen Einreichung und Entscheid kann bis zu 6 Monaten dauern. Es wird erwartet, dass gesuchstellende Personen der FAG als Mitglied beitreten.
Dieses Merkblatt wurde am 14.6.2012 durch die Kommission der FAG geändert. Es tritt per sofort in Kraft und ersetzt frühere Merkblätter.
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